Wildwasser ZWICKAUer Land e.V. - Frauenschutzwohnung
Frauennotruf
24-stündige, ganzjährige Frauennotrufbereitschaft
Persönliches Gespräch
intensive Beratung und Analyse der Situation, Erstberatung zu Fragen der Verbrechensanzeige sowie Absprache notwendiger Schritte; Beratung zur Inanspruchnahme des Gewaltschutzgesetzes
Gewährleistung von persönlichen Schutzräumen
Es besteht die Möglichkeit der zeitlich befristeten Unterbringung der Betroffenen in den Frauen- und Kinderschutzwohnungen im Landkreis Zwickau
Weitervermittlung an andere Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen, Mithilfe bei der Organisation eines persönlichen Neuanfangs (z.B. Umzug, Schaffung von Grundlagen für die wirtschaftliche Selbständigkeit)
Vermittlung von Kontakten zu
Ärzt*innen, Psycholog*innen und Rechtsanwält*innen, auf Wunsch auch mit Begleitung zu notwendigen Untersuchungen und Anwaltsterminen
Begleitung zu Ämtern und Behörden
direkter Beistand bei der Anzeigenerstattung und bei gerichtlichen Verhandlungen, aber auch Unterstützung beim Kontakt mit Ämtern
Aufnahme in den Frauenschutz
Für Opfer häuslicher und sexueller Gewalt stehen im Landkreis Zwickau Frauenschutzwohnungen zur Verfügung. Aufgenommen werden können Frauen ab 18 Jahren mit ihren Kindern.
Die Aufnahme in den Frauenschutz erfolgt nach einem telefonischen oder persönlichen Beratungsgespräch.
Im Gespräch klären wir mit Ihnen, ob der Weg in eine Frauen- und Kinderschutzwohnung für Sie eine Lösung sein kann.
Zertifikate:
