Traumaambulanzen unterstützen Betroffene von Gewalt bei der Bewältigung von psychischen Belastungen. Der Zugang zu Traumaambulanzen für Opfer von Gewalttaten ist niedrigschwellig und bietet den Betroffenen schnelle und qualifizierte Hilfe von Psychotherapeut*innen (sogenannte „Schnelle Hilfen“ nach dem Sozialgesetzbuch XIV).
Sind Sie von einem Gewaltdelikt betroffen, wie körperliche und/oder schwere psychische Gewalt und erleben Sie dadurch psychische Belastung?
- Dann haben Sie Anspruch auf Schnelle Hilfen in Traumaambulanzen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SER)
- Sie können sich innerhalb von zwölf Monaten nach der Gewalttat direkt in der Traumaambulanz am Klinikum Chemnitz melden
- Bei Gewalttaten, die länger als 12 Monate zurückliegen, wird eine Behandlung nur bei akuter psychischer Belastung angeboten
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Anspruchsberechtigte
- Deutsche Staatsangehörige, die in Deutschland oder im Ausland eine Gewalttat erlebt haben
- Staatsangehörige anderer Länder, die in Deutschland eine Gewalttat erlebt haben, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus
- Schockgeschädigte: Personen, die Gewaltopfer aufgefunden oder die Tat beobachtet haben
- Angehörige (Ehegatten, Kinder, Eltern)
- Hinterbliebene (Witwen/Witwer, Waisen, Betreuungsunterhaltsberechtigte)
- Andere Nahestehende (Geschwister und Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft)
Behandlungsangebot
- Frühzeitige psychotherapeutische Behandlung, um die Entwicklung einer psychischen Gesundheitsstörung oder deren Chronifizierung (längerfristiges Bestehen) zu verhindern
- Erwachsene haben Anspruch auf bis zu 15 Therapiestunden
- Therapie-, Fahrt-, Betreuungs- und Dolmetscherkosten werden übernommen
Die Kosten dieses Behandlungsangebots werden für Anspruchsberechtigte und nach Antragstellung vom Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) übernommen.
Traumaambulanz Seelische Gesundheit am Universitätsklinikum Dresden
Lukasstraße 3
01069 Dresden
Seiteneingang links
Tel.: 0351 41726750
Fax: 0351 41726755
E-Mail: traumaambulanz@uniklinikum-dresden.de
Website: uniklinikum-dresden.de/pso/traumaambulanz
Informationsflyer der Traumaambulanz Dresden
Behandlung Erwachsenen nach Gewalterfahrung
Traumaambulanz am Universitätsklinikum Leipzig AöR
Dr.med. Carolin Webelhorst
Semmelweisstraße 10, Haus 13
04103 Leipzig
Tel.: 0341 9718858
E-Mail: psychosomatik.ambulanz@medizin.uni-leipzig.de
Website: www.uniklinikum-leipzig.de/einrichtungen/psychosomatik
Behandlung von Erwachsenen nach Gewalterfahrungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).
Traumaambulanz für Kinder& Jugendliche am Uniklinikum Leipzig
Klinik und Poliklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik des Kindes- und Jugendalters
Frau Franziska Pollmächer
Liebigstraße 22, Haus 7, Erdgeschoss
04103 Leipzig
Tel.: 0341 9724105 (Montag bis Donnerstag, 10:00-11:00 Uhr)
Traumaambulanz am Klinikum Chemnitz
Dresdner Str. 178 | Haus 5
09131 Chemnitz
Tel.: 0371 33312586
E-Mail: oeg@skc.de
Website: klinikumchemnitz.de/Psychiatrische Notfallaufnahme & Sprechstunden am Standort Dresdner Straße
Informationsflyer der Traumaambulanz Chemnitz
Behandlung von Erwachsenen nach Gewalterfahrung
Traumaambulanz an der Psychiatrischen Institutsambulanz Zschadraß
Im Park 2B
04680 Colditz
Tel.: 034381 87440
Website: diakoniezschadrass.de
Behandlung von Erwachsenen nach Gewalterfahrungen
Traumaambulanz am Rudolf Virchow Klinikum Glauchau
Virchowstraße 18
08371 Glauchau
Tel.: 03763-431878
Traumaambulanz für Erwachsene in Görlitz
Leitung: Katharina Möbius
Telefon: 03581 371964
E-Mail: traumaambulanz@klinikum-goerlitz.de
Adresse: Städtisches Klinikum Görlitz gGmbH, Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Girbigsdorfer Straße 1 – 3, 02828 Görlitz
Informationen zum bundesweiten Traumaambulanz-Netzwerk finden Sie unter www.projekt-hilft.de
Modellprojekt „Kompetenzzentrum Traumaambulanzen“
Das Projekt „Kompetenzzentrum Traumaambulanzen für Sachsen“ besteht seit 2013 am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden zielt auf die sachsenweite Implementierung von ambulanten Behandlungszentren für Menschen mit psychischen Traumafolgestörungen ab. Um schnelle und wirksame Hilfe für Menschen nach erlebter Gewalt zu gewährleisten, entwickelte das Kompetenzzentrum die Konzepte, Qualitätskriterien und Finanzierungsmodelle für den Auf- und Ausbau traumaspezifischer Einrichtungen.
Opferentschädigungsgesetz (OEG)
Bei erlebter Gewalt haben Sie unter bestimmten Umständen Anspruch auf
Entschädigung (Heilbehandlungen, finanzielle Mittel für Zahnersatz, Brille, Rentenleistungen usw.). Ausführliche Informationen über Anspruchsberechtigung und Antragstellung erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Bei der Antragstellung unterstützt Sie die jeweilige Traumaambulanz.
Wünschen Sie umfassende Informationen zum OEG, können Sie auf der Seite des BMAS eine Informationsbroschüre bestellen oder downloaden: